Die Dating-Branche hat ein Datenschutzproblem. Im Juni 2025 reichte die Datenschutz-NGO NOYB eine Beschwerde gegen Bumble bei der österreichischen Datenschutzbehörde ein. Der Vorwurf: Die App teilt persönliche Nutzerdaten mit OpenAI, um KI-generierte Eisbrecher-Nachrichten zu erstellen. Ohne gültige Einwilligung.
Das betrifft auch deutsche Nutzer. 1,45 Millionen Menschen verwenden Bumble allein in Deutschland. Und 30% aller Deutschen haben bereits Online-Dating-Dienste genutzt.
Was ist passiert?
Bumbles KI-Feature "Icebreakers" generiert automatisch Gesprächsstarter basierend auf Nutzerprofilen. Das Problem: Diese Profile enthalten sensible Daten. Sexuelle Orientierung. Religiöse Überzeugungen. Genau die Art von Informationen, die laut DSGVO als "besondere Kategorien personenbezogener Daten" gelten und besonderen Schutz genießen.
Lisa Steinfeld, Datenschutzanwältin bei NOYB, erklärt dazu: "Bumble zwingt seine KI-Features Millionen europäischen Nutzern auf, ohne sie jemals um Einwilligung zu bitten. Stattdessen werden ihre persönlichen Daten an OpenAI gesendet und in deren KI-Systeme eingespeist."
Bumble beruft sich auf "legitimes Interesse" als Rechtsgrundlage. Das klingt erstmal plausibel. Ist es aber nicht. Bei sensiblen Daten wie sexueller Orientierung reicht das nicht aus. Da braucht es explizite Einwilligung.
Das größere Problem
Bumble ist kein Einzelfall. Eine Untersuchung der Mozilla Foundation zeigt, dass 88% der getesteten Dating-Apps grundlegende Datenschutzstandards nicht erfüllen. 52% erlitten in den letzten drei Jahren Datenlecks oder Hacks.
Stiftung Warentest kam zu ähnlichen Ergebnissen: Nur 5 von 44 getesteten Dating-Apps erreichen ein akzeptables Datenschutzniveau.
Kein Wunder, dass 78% der Dating-App-Nutzer Bedenken bezüglich ihrer Datensicherheit haben. Das Vertrauen ist angeschlagen. Zurecht.
Was bedeutet das für dich?
Die gute Nachricht: Du hast Rechte. Die DSGVO gibt dir Werkzeuge an die Hand:
Auskunftsrecht (Artikel 15): Du kannst jederzeit eine Kopie aller Daten anfordern, die ein Unternehmen über dich gespeichert hat.
Recht auf Löschung (Artikel 17): Du kannst verlangen, dass deine Daten gelöscht werden.
Beschwerderecht: Du kannst dich bei deiner Landesdatenschutzbehörde beschweren, wenn du glaubst, dass ein Unternehmen deine Rechte verletzt.
Die schlechte Nachricht: Die meisten Nutzer kennen diese Rechte nicht. Oder nutzen sie nicht.
Was kommt als nächstes?
Die österreichische Datenschutzbehörde prüft jetzt den Fall. Bei ähnlichen Verfahren, etwa gegen Grindr, das 2021 zu einer Geldstrafe von 7,2 Millionen Euro verurteilt wurde, dauerte das mehrere Jahre. Aber die Konsequenzen waren real.
Für Bumble könnte es teuer werden. DSGVO-Strafen können bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes betragen.
Wir werden diesen Artikel aktualisieren, sobald es Neuigkeiten gibt.